Aktuelle Informationen
Außerordentliche Mitgliederversammlung
Termin: Dienstag, 29.11.2022 ab 19 Uhr in der Mensa der Grundschule
Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung des Fördervereins der Grundschule im Ried
laden wir Sie hiermit herzlichst ein:
Tagesordnung
1) Begrüßung
2) Beschlussfassung über die Tagesordnung
3) Beratung und Beschlussfassung über Satzungsänderungen (siehe Anhang)
4) Verschiedenes
Anträge zur Mitgliederversammlung müssen dem Vorstand spätestens am 24.11.2022
vorliegen.
Die aktuelle Satzung des Vereins ist auf der Webseite unter "downloads" einzusehen -
www.foerderverein-der-grundschule-im-ried.de
Über Ihre zahlreiche Teilnahme freut sich das Vorstandsteam des Fördervereins
Anhang
Satzungsänderungen außerordentliche Mitgliederversammlung 2022
Folgende Änderungen werden entsprechend der in der Anlage beigefügten Satzung zur
Abstimmung vorgeschlagen:
die „Überschrift der Satzung“: Satzung des Vereins zur Förderung der Grundschule des
Wetteraukreises in Reichelsheim wird ersetzt durch:
Satzung des Vereins zur Förderung der Grundschule und der Kindergärten in Reichelsheim
(Wetterau)
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§ 1 Ziffer 1:
Der in der Gründungsversammlung am 18.11.1997 gegründete Verein trägt den Namen: „Verein
zur Förderung der Grundschule des Wetteraukreises in Reichelsheim“.
wird ersetzt durch:
Der in der Gründungsversammlung am 18.11.1997 gegründete Verein trägt den Namen:
„Verein zur Förderung der Grundschule und der Kindergärten in Reichelsheim (Wetterau)“.
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§ 2 Ziffer 3, lit a.:
Anschaffungen zur Unterstützung pädagogischer, kultureller und sonstigen Aufgaben der im
Stadtgebiet vorhandenen Schule zu ermöglichen;
wird ersetzt durch:
Anschaffungen zur Unterstützung pädagogischer, kultureller und sonstigen Aufgaben der im
Stadtgebiet vorhandenen Kindergärten und der Grundschule zu ermöglichen;
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§ 2 Ziffer 3, lit. d.:
die Abmilderung sozialer Härten durch einen Sozialfonds des Fördervereins, der beratend mit den
Elternbeiräten und der Schulleitung agiert.
wird ersetzt durch:
die Abmilderung sozialer Härten durch einen Sozialfonds des Fördervereins, der beratend
mit den jeweiligen Elternbeiräten sowie der jeweiligen Kita- und Schulleitung agiert.
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§ 3 Ziffer 1. Satz 1:
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die zur Förderung der Grundschule
beitragen will.
wird ersetzt durch:
Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die zur Förderung der
Grundschule und der Kindergärten in Reichelsheim (Wetterau) beitragen will.
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§ 5 Ziffer 2.:
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres
auf Einladung des Vorstandes zusammen.
wird ersetzt durch:
Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal jährlich im Geschäftsjahr auf Einladung
des Vorstandes zusammen.
§ 5 Ziffer 4. Satz 3: wird wie folgt ergänzt:
Wahlen haben grundsätzlich einzeln und geheim durch Stimmzettel zu erfolgen oder, bei
digitalen Versammlungen, durch ein anerkanntes digitales Abstimmungsverfahren.
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§ 5 Ziffer 4. Satz 3: wird wie folgt ergänzt:
Wahlen haben grundsätzlich einzeln und geheim durch Stimmzettel zu erfolgen oder, bei
digitalen Versammlungen, durch ein anerkanntes digitales Abstimmungsverfahren.
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§ 5 Ziffer 5. - wird neu eingefügt:
Mitgliederversammlungen sollen in der Regel in Präsenz stattfinden. Insbesondere bei
Einschränkungen zum Gesundheitsschutz können sie auch teilweise oder vollständig digital
als Videokonferenz organisiert werden.
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§ 6 Überschrift:
Die Worte “und Beirat" entfallen
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§ 6 Ziffer 3.:
Der/die Schulleiter/in und sein/e/ihr/e Stellvertreter/in dürfen keine Mitglieder des
geschäftsführenden Vorstandes sein.
wird wie folgt ergänzt:
Der/die Schulleiter/in und sein/e/ihr/e Stellvertreter/in bzw. Kita-Leitungen und
Stellvertretungen dürfen keine Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes sein.
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§ 6 Ziffer 4 lit a – c entfallen und Ziffer 4 wird insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden einberufen. Auf Verlangen von zwei
Vorstandsmitgliedern ist eine Vorstandssitzung einzuberufen. Der Vorstand ist
beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme der/des ersten Vorsitzenden – oder bei deren/dessen Abwesenheit – der/des
zweiten Vorsitzenden.
§ 6 Ziffer 5 lit b: entfallen die Worte „im Zusammenarbeit mit dem Beirat“.
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§ 7 Ziffer 3, Satz 2:
Das Lehrerkollegium wird über die Beitragshöhen nicht informiert und sind auch nichtberechtigt,
Geldzahlungen für den Verein entgegenzunehmen.
wird ersetzt durch:
Das Lehrerkollegium der Schule und die Erzieher der Kindergärten werden über die
Beitragshöhen nicht informiert und sind auch nichtberechtigt, Geldzahlungen für den Verein
entgegenzunehmen.
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§ 9 - Kassenprüfer:
Die Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei Kassenprüfer/innen und zwei Ersatzpersonen,
die jeweils nicht Mitglied im Vorstand, und/oder Mitglied des Lehrerkollegiums sein dürfen. Die
zwei Kassenprüfer/innen prüfen gemeinsam die Jahresrechnung des Vorstandes und berichten
der Mitgliederversammlung darüber. Ihr Prüfungsergebnis ist bis zur Mitgliederversammlung, in
der über die Entlastung des Vorstandes berichtet wird, abzuschließen.
wird ersetzt durch:
Die Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei Kassenprüfer/innen und zwei
Ersatzpersonen, die jeweils nicht Mitglied im Vorstand, und/oder Mitglied des
Lehrerkollegiums bzw. Erzieher der Kindergärten seien dürfen. Die zwei
Kassenprüfer/innen prüfen gemeinsam die Jahresrechnung des Vorstandes und berichten
der Mitgliederversammlung darüber. Ihr Prüfungsergebnis ist bis zur
Mitgliederversammlung, in der über die Entlastung des Vorstandes berichtet wird,
abzuschließen.
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§ 13 Ziffer 4:
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Grundschule Reichelsheim, die es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke unter Aufsicht des Schulelternbeirates zu
verwenden hat.
wird wie folgt modifiziert:
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Grundschule Reichelsheim und
die im Stadtgebiet gelegenen Kindergärten, die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke unter Aufsicht des Schul- und des jeweiligen
Kindergartenelternbeirates zu verwenden haben.